Fortbildungspflicht ist ernst zu nehmen!
Dazu ein Artikel der BauNetz Media GmbH
Fortbildungspflicht ist ernst zu nehmen!
und die der
Fort- und Weiterbildungsordnung der AKBW
Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW
„….. Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen müssen erst ab 2014 erbracht werden; 2015 erfolgt die erste Stichprobenprüfung. Fort- und Weiterbildungen, an denen Sie ab dem 1. September 2013 teilnehmen, werden anerkannt. Voraussetzung ist, dass das Veranstaltungsangebot vorab bei der AKBW für eine bestimmte Stundenzahl als geeignet registriert wurde“
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Z.B. „Zertifizierte Projektleitung für Ingenieur- und Architekturbetriebe“ in 3 Modulen + Zertifikat der Steinbeishochschule SHB + 27 anerkannte Fortbidlungsstunden durch die AKBW.
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